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   VG Augsburg, 21.12.2021 - Au 7 S 21.2297   

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VG Augsburg, 21.12.2021 - Au 7 S 21.2297 (https://dejure.org/2021,60138)
VG Augsburg, Entscheidung vom 21.12.2021 - Au 7 S 21.2297 (https://dejure.org/2021,60138)
VG Augsburg, Entscheidung vom 21. Dezember 2021 - Au 7 S 21.2297 (https://dejure.org/2021,60138)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 80 Abs. 5; StVG § 3 Abs. 1 S. 1; FeV § 11 Abs. 2 S. 3, Abs. 7, § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 3, § 46 Abs. 1, Anl. 4 Nr. 9.2.1, Nr. 9.4, Nr. 9.6.2
    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen missbräuchlicher Einnahme von Medizinal-Cannabis - einstweiliger Rechtsschutz

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • VGH Bayern, 29.04.2019 - 11 B 18.2482

    Ärztliche Verordnung von medizinischem Cannabis - Beigebrauch von illegalem

    Auszug aus VG Augsburg, 21.12.2021 - Au 7 S 21.2297
    Eine bestimmungsgemäße Einnahme eines Arzneimittels für einen konkreten Krankheitsfall im Sinne der Nr. 3.14.1 der Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung vom 27. Januar 2014 (Begutachtungsleitlinien, VkBl. S. 110, Stand 24.5.2018, die nach § 11 Abs. 5 FeV i.V.m. Anlage 4a Grundlage für die Beurteilung der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen sind) ist nur dann gegeben, wenn die Anwendung auf einer eindeutigen Verschreibung für eine symptombezogene Indikation beruht (vgl. BayVGH, B.v. 29.4.2019 - 11 B 18.2482 - juris, Rn. 24 m.w.N.).

    Zu der Frage, in welchen Fällen trotz Vorliegens einer ärztlich verordneten medizi nischen Cannabiseinnahme nicht von einem die Fahreignung ausschließenden regelmäßigen Konsum von Cannabis im Sinne von Nr. 9.2.1 der Anlage 4 zur FeV ausgegangen werden kann, macht der Bayerische Verwaltungsgerichtshof im Beschluss vom 29. April 2019 (BayVGH, B.v. 29.4.2019 - 11 B 18.2482 - juris Rn. 23ff.) grundlegende Ausführungen, denen sich die Kammer vollumfänglich anschließt:.

  • BVerfG, 20.06.2002 - 1 BvR 2062/96

    Verfassungsbeschwerden gegen die Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen

    Auszug aus VG Augsburg, 21.12.2021 - Au 7 S 21.2297
    Das Interesse der Allgemeinheit an der Sicherheit des Straßenverkehrs und der aus Art. 2 Abs. 1 Satz 1 GG ableitbare Auftrag zum Schutz vor erheblichen Gefahren für Leib und Leben gebieten es, hohe Anforderungen an die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr zu stellen (BVerfG, B.v. 20.6.2002 - 1 BvR 2062/96 - juris, Rn. 52).
  • VGH Bayern, 01.04.2008 - 11 CS 07.2281

    Fahrerlaubnisentziehung; zwei negative medizinisch-psychologische Gutachten

    Auszug aus VG Augsburg, 21.12.2021 - Au 7 S 21.2297
    Eine Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung von Anfechtungsrechtsbehelfen gegen die für sofort vollziehbar erklärte Fahrerlaubnisentziehung kommt deshalb in der Regel nur in Betracht, wenn hinreichend gewichtige Gründe dafürsprechen, dass das von dem Betroffenen ausgehende Gefahrenpotential nicht nennenswert über dem des Durchschnitts aller motorisierten Verkehrsteilnehmer liegt (BayVGH, B.v. 1.4.2008 - 11 CS 07.2281 - juris).
  • OVG Saarland, 21.12.2017 - 1 B 720/17

    Entziehung der Fahrerlaubnis infolge Alkoholabhängigkeit

    Auszug aus VG Augsburg, 21.12.2021 - Au 7 S 21.2297
    Wer nicht die Gewähr dafür bietet, der besonderen Verantwortung bei der Teilnahme am Straßenverkehr gerecht zu werden, muss hinnehmen, dass seine beruflichen und sonstigen privaten Interessen an der Beibehaltung der Fahrerlaubnis hinter dem öffentlichen Interesse an einer Vermeidung der Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer zurückstehen (vgl. OVGSaarl, B.v. 21.12.2017 - 1 B 720/17 - a.a.O. Rn. 25).
  • BVerwG, 26.02.2009 - 3 C 1.08

    Cannabis; regelmäßiger Cannabiskonsum; gelegentlicher Cannabiskonsum;

    Auszug aus VG Augsburg, 21.12.2021 - Au 7 S 21.2297
    Eine regelmäßige Einnahme von Cannabis liegt vor, wenn täglich oder nahezu täglich Cannabis konsumiert wird (vgl. BVerwG, U.v. 26.9.2009 - 3 C 1/08 juris Rn. 14 und 15).
  • VGH Baden-Württemberg, 31.01.2017 - 10 S 1503/16

    Cannabiskonsum; Fahreignung; gleichzeitige Einnahme von legal und illegal

    Auszug aus VG Augsburg, 21.12.2021 - Au 7 S 21.2297
    Es ist Sache des betroffenen Fahrerlaubnisinhabers, das Bestehen solcher atypischen Umstände in seiner Person substantiiert darzulegen (vgl. VGH Baden-Württemberg, B.v. 31.1.2017 - 10 S 1503/16 - juris Rn. 12).
  • VGH Bayern, 16.01.2020 - 11 CS 19.1535

    Entzug der Fahrerlaubnis wegen Konsum von Cannabis

    Auszug aus VG Augsburg, 21.12.2021 - Au 7 S 21.2297
    cc) Soll eine Dauerbehandlung mit Medizinal-Cannabis im Sinne von Nr. 9.6 der An lage 4 zur FeV nicht zum Verlust der Fahreignung führen, setzt dies voraus, dass die Einnahme von Cannabis indiziert und ärztlich verordnet ist, ferner, dass das Medizinal-Cannabis zuverlässig nur nach der ärztlichen Verordnung eingenommen wird, keine dauerhaften Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit festzustellen sind, die Grunderkrankung bzw. die vorliegende Symptomatik keine verkehrsmedizinisch relevante Ausprägung aufweist, die eine sichere Verkehrsteilnahme beeinträchtigt, und nicht zu erwarten ist, dass der Betroffene in Situationen, in denen seine Fahrsicherheit durch Auswirkungen der Erkrankung oder der Medikation beeinträchtigt ist, am Straßenverkehr teilnehmen wird (BayVGH, B.v. 16.1.2020 - 11 CS 19.1535 - juris, Rn. 22, m.w.N.).
  • VGH Bayern, 24.08.2010 - 11 CS 10.1139

    Alkoholabhängigkeit

    Auszug aus VG Augsburg, 21.12.2021 - Au 7 S 21.2297
    Der Umstand, dass im streitgegenständlichen Bescheid angesprochene Gesichtspunkte auch in einer Vielzahl anderer Verfahren zur Rechtfertigung der Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit verwendet werden können, führt deshalb nicht zu einem Verstoß gegen § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO (st.Rspr., vgl. z.B. BayVGH, B.v. 24.8.2010 - 11 CS 10.1139 - juris; B.v. 10.3.2008 - 11 CS 07.3453 - juris).
  • VGH Bayern, 30.03.2021 - 11 ZB 20.1138

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens

    Auszug aus VG Augsburg, 21.12.2021 - Au 7 S 21.2297
    Eine missbräuchliche Einnahme, d.h. regelmäßiger übermäßiger Gebrauch, der z.B. bei einer Einnahme des Medikaments in zu hoher Dosis oder entgegen der ärztlichen Verschreibung angenommen werden kann, beurteilt sich hingegen nach Nr. 9.4 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung und schließt die Fahreignung aus (BayVGH, B.v. 30.3.2021 - 11 ZB 20.1138 - juris, Rn. 12).
  • VGH Bayern, 10.03.2008 - 11 CS 07.3453

    Standardisierte Begründung einer Sofortvollzugsanordnung; unzutreffende Angabe

    Auszug aus VG Augsburg, 21.12.2021 - Au 7 S 21.2297
    Der Umstand, dass im streitgegenständlichen Bescheid angesprochene Gesichtspunkte auch in einer Vielzahl anderer Verfahren zur Rechtfertigung der Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit verwendet werden können, führt deshalb nicht zu einem Verstoß gegen § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO (st.Rspr., vgl. z.B. BayVGH, B.v. 24.8.2010 - 11 CS 10.1139 - juris; B.v. 10.3.2008 - 11 CS 07.3453 - juris).
  • OVG Sachsen, 06.05.2009 - 3 B 1/09

    Fahrerlaubnisentziehung; Eignungszweifel; Verdacht auf Medikamentenmissbrauch;

  • VG Regensburg, 19.12.2023 - RO 8 S 23.1694

    Cannabis, Medikamentenprivileg, Fahrerlaubnisentzug, Zuständigkeitsübertragung

    Wenn Tatsachen die Annahme begründen, dass zwar eine ordnungsgemäße Verordnung, jedoch eine solche missbräuchliche Einnahme vorliegt, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 StVG, § 46 Abs. 1, § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 FeV die Beibringung eines ärztlichen Gutachtens (§ 11 Abs. 2 Satz 3 FeV) zu dieser Frage an (vgl. VG Augsburg, B. v. 21.12.2021 - 7 S 21.2297, BeckRS 2021, 51203 Rn. 27 f.).

    Soll eine Dauerbehandlung mit Medizinalcannabis im Sinne von Nr. 9.6 der Anlage 4 zur FeV nicht zum Verlust der Fahreignung führen, setzt dies voraus, dass die Einnahme von Cannabis indiziert und ärztlich verordnet ist, ferner, dass das Medizinalcannabis zuverlässig nur nach der ärztlichen Verordnung eingenommen wird, keine dauerhaften Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit festzustellen sind, die Grunderkrankung bzw. die vorliegende Symptomatik keine verkehrsmedizinisch relevante Ausprägung aufweist, die eine sichere Verkehrsteilnahme beeinträchtigt, und nicht zu erwarten ist, dass der Betroffene in Situationen, in denen seine Fahrsicherheit durch Auswirkungen der Erkrankung oder der Medikation beeinträchtigt ist, am Straßenverkehr teilnehmen wird (vgl. BayVGH, B.v. 16.1.2020 - 11 CS 19.1535 - juris, Rn. 22, m.w.N.; VG Augsburg, B. v. 21.12.2021 - 7 S 21.2297 - BeckRS 2021, 51203 Rn. 33; BayVGH, B. v. 30.3.2021 - 11 ZB 20.1138 - BeckRS 2021, 7392).

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